Goldene Regeln für einen achtsamen Umgang miteinander
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln an unserer Schule:
Respekt und Würde jedes Einzelnen
Wir gehen respektvoll miteinander um. Niemand hat das Recht, andere auszulachen, zu beleidigen oder körperlich anzugreifen.
Wir verhalten uns immer freundlich und höflich.
Wir hören auf Weisungen von Lehrer/innen, Schwestern, Sekretärinnen, Hausmeistern und Mitarbeiter/innen des Ganztagspersonals.
Rücksichtnahme
Wir nehmen Rücksicht auf die Gefühle und Interessen anderer und der Gemeinschaft und sind bereit, eigene Interessen zurückzustellen, wenn dies der Gemeinschaft nützt.
Hilfsbereitschaft
Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und vermeiden Egoismus und Rechthaberei.
„Gruppengeist“
Wir tragen zu einer guten und angstfreien Atmosphäre bei und unterstützen gemeinsame Unternehmungen.
Wichtige Regelungen für Eltern
Erkrankungen
Muss eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen fehlen, so benachrichtigen die Eltern einer minderjährigen Schülerin/eines minderjährigen Schülers unverzüglich die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses wird schriftlich Dauer und Grund des Fehlens im Schultimer bzw. brieflich mitgeteilt. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der
Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.
Wird eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben, so muss die Benachrichtigung der Schule noch vor Beginn der Arbeit/Klausur geschehen. Bei einer Klausur ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ansonsten wird die Arbeit/ Klausur mit ungenügend bewertet.
Verlässt eine minderjährige Schülerin/ein minderjähriger Schüler vorzeitig den Unterricht, bringt sie/er nachträglich eine Entschuldigung bzw. Bestätigung mit oder die Kenntnisnahme wird im Schultimer quittiert.
Beurlaubungen
Für die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers muss frühzeitig ein schriftlicher, begründeter Antrag der Eltern an die Klassenleitung (bei einem Tag) oder an die Schulleitung (bei mehreren Tagen) gestellt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.
Personalangaben
Alle Änderungen in den Personalangaben (Umzug, Telefonnummer, Notfallnummern, Namensänderungen usw.) müssen umgehend im Schulbüro gemeldet werden.
Gäste
Wenn Schülerinnen/Schüler Gäste mit in den Unterricht bringen möchten, fragen sie am Tag vorher erst bei der Schulleitung und dann bei den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern an.
Lernmittel
Lernmittel werden zum Teil kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Unterschrift bestätigt die Schülerin/der Schüler den Erhalt des Buches. Jedes Buch muss mit einem haltbaren Umschlag versehen werden. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust muss das entsprechende Buch bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden Mahngebühren fällig.
Wertgegenstände
Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jede Schülerin/jeder Schüler selber verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust.
Sicherheit vor der Schule
Ein wichtiges Anliegen ist uns die Sicherheit Ihrer Kinder auf dem Schulweg. Leider stellen wir vermehrt fest, dass viele Kinder direkt in die Nähe der Schule (Mühlenstraße) mit dem Auto gebracht werden. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und blockiert auch den Straßenverkehr in unmittelbarer Nähe der Schranke. Oft können Linienbusse nicht ohne Gefahr die Schranke durchqueren, da parkende Autos die Durchfahrt blockieren. Auch für die Lehrerinnen und Lehrer ist häufig die Durchfahrt am hinteren Tor zu den Lehrerparkplätzen nur schwer möglich. Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, einige Hinweise zu beachten:
- Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, lassen Sie es bitte einige Meter entfernt vor der Schule aussteigen, um gefährliche Verkehrssituationen direkt vor dem Schulgelände zu vermeiden.
- Nutzen Sie gerne die im Schulmobilitätsplan vorgesehenen Eltern-Haltestellen zum Beispiel am Maspernplatz.
- Die Durchfahrt zum Tor der Lehrer-Parkplätze ist grundsätzlich freizuhalten. Eine Durchfahrt ist verboten.
- Schön wäre es, wenn Sie Ihr Kind ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen, zumindest auf den letzten Metern, dies fördert die Selbstständigkeit und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit im Bereich der Schule.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Mithilfe, damit wir gemeinsam einen sicheren Schulweg für alle Kinder gerade auch mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler der Grundschule gewährleisten können.